Oculus, bekannt für seine VR-Komponenten, hat aktuell den Verkauf seiner Produkte in Deutschland gestoppt. Dies als eine temporäre Pause anzusehen, da man noch ausstehende Gespräche mit den deutschen Aufsichtsbehörden führen muss. Grund ist: Ocolus zwingt seine Kunden ihre gekauften Produkte mit einem Facebook-Account zu verknüpfen.
Das Unternehmen Ocolus, welches zum Mutterkonzern von Facebook gehört, hat in Deutschland ihre Verkaufsaktivitäten gestoppt. Grund dafür soll die zwingende Verknüpfung mit dem Facebook-Account sein, welche im Oktober in Kraft treten sollte und dies nach Auffassung des Bundeskartellamtes nicht zulässig ist. Das Urteil der Kartellwächter ist zwar noch nicht rechtskräftig und Facebook handelt hier schon eher präventiv, aber ein Zwang von der Zusammenführung von Nutzerdaten von Produkt a und Produkt b ist laut unseren Datenschutzbeauftragten (auch unserer Meinung nach) als rechtlich sehr bedenklich anzusehen.
Ocolus formuliert die "Verkaufspause" selbst mit folgenden Worten:
Wir haben den Verkauf von Oculus-Produkten in Deutschland wegen anstehender Gespräche mit deutschen Regulierungsbehörden pausiert. Über Details können wir zurzeit nicht sprechen, wir sind aber zuversichtlich, dass der Verkauf bald weitergehen kann.
Besitzer von aktueller Ocolus VR-Hardware soll dies aktuell aber nicht in irgendeiner weise betreffen. Laut dem Hersteller sollen die vorhandenen Geräte weiterhin normal funktionieren und auch der Online-Store bleibt erstmal weiter in Betrieb. Probleme können aber importierte Headsets aus anderen Ländern machen. Aktuell vorhandene Restbestände in Deutschland können aber weiter abverkauft werden, Händler werden nur mit neuen Produkten erstmal nicht mehr versorgt, bis dieses Thema "ausgestanden" ist. Auch das "Oculus for Business"-Geschäftskundenprogramm ist nicht vom Verkaufsstopp betroffen.
Die Kollegen von Heise.de haben beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (Firmensitz von Facebook ist Hamburg) nachgefragt und folgende Antwort im Wortlaut erhalten:
Die Pflicht, einen Facebook-Account anzulegen, ist aus Sicht des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) zumindest für diejenigen, die sich bereits ein Headset gekauft haben, rechtlich äußerst bedenklich. Ob das für Neukunden ebenso zutrifft, ist durchaus zu diskutieren. Das dürfte im Wesentlichen auf die Ausgestaltung des Vertrags ankommen, der uns jedoch nicht vorliegt.
Facebook scheint offenbar immer noch die Meinung zu vertreten, dass die Daten der Nutzer innerhalb der einzelnen Gesellschaften des Konzerns problemlos miteinander ausgetauscht werden können. Sie werden dabei durch die aufsichtsbehördliche Praxis der Irischen Datenschutzaufsicht bestärkt. Diese hat den Austausch von Daten von WhatsApp-Nutzern zu Facebook seit Jahren laufen lassen, obwohl zwei deutsche Verwaltungsgerichte festgestellt haben, dass ein derartiges Vorgehen datenschutzrechtlich nicht zulässig ist.
Äußerst problematisch erscheint darüber hinaus die Verletzung des in der DSGVO festgeschriebenen Kopplungsverbots gem. Art 7 Abs. 3, denn die Nutzung des Headsets soll zwangsweise an die Einrichtung eines Facebook-Accounts geknüpft werden. Für diejenigen Nutzer, die bereits ein Headset besitzen und sich auch nach 2023 nicht mit einem Facebook-Konto anmelden, wird zudem keine gleich geeignete Alternative zur Weiternutzung des Headsets zur Verfügung gestellt. Der Zwang zur Nutzung von Facebook wir daher sowohl auf die Alt- als auch auf die Neukunden ausgeübt.
Aktuell haben wir in diesem konkreten Fall noch keine Aktivitäten entfaltet, nehmen Ihren Hinweis jedoch gerne zum Anlass, die Angelegenheit zur Bearbeitung an die zuständige europäische Aufsichtsbehörde weiterzuleiten.
Quelle: Heise.de